Dabei sollen die Vereinsbeiträge auf Nachweis einer Vereinsmitgliedschaft oder auch einer Beitragszahlung an die Betroffenen ausgezahlt werden.
Zum Nachweis der Berechtigung, eine solche Unterstützung zu erhalten, ist die Vorlage eines Sozialleistungsbescheides erforderlich. Dabei soll auch der Bezug von Wohngeld schon ausreichend sein, um auch den Personenkreis abzudecken, die ein niedriges Familieneinkommen knapp über den Sätzen haben, die zum Bezug von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II berechtigen.
„Im gesamten Kreis gibt es viele Familien, die ihren Lebensunterhalt aus äußerst geringen Mitteln bestreiten müssen. Diese Familien haben, nachdem sie alle regulären Ausgaben bestritten haben, oft zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung, um ihren Kindern die Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen.“, so Busch.
Dennoch sei klar, dass gerade für Kinder und Jugendliche, eine Teilhabe am Vereinsleben für die Entwicklung sozialer Kompetenzen enorm wichtig sei.
Dies sehen auch die Jusos in Eltville so: „Die Eltviller Jusos freuen sich sehr über die große Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu dem Antrag der Eltviller SPD Fraktion zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien bei Vereinsbeiträgen.“, so Michael Morvilius, Vorsitzender der Eltviller Jusos, der hofft, dass das Eltviller Modell im gesamten Kreisgebiet auf breite Zustimmung trifft.
Wichtig ist den Jusos ebenfalls, zu betonen, dass die Unterstützung nicht nur den Kindern und Jugendlichen an sich, sondern auch den Vereinen im gesamten Kreis zu Gute kommt: „Die Vereine im Rheingau-Taunus-Kreis, haben in der letzen Zeit immer mehr mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Durch dieses Projekt können wieder mehr junge Menschen in das Vereinsleben integriert werden.“, so der Juso-Vorsitzende Mit einer finanziellen Unterstützung für sozial schwächer gestellte Kinder und Jugendliche könne man so gleichzeitig das große Engagement der Vereine würdigen und ihre Jugendarbeit unterstützen.



