Martin Rabanus: Was passiert in unseren Kinderzimmern?

„Aufgrund des vorhersehbaren Gebrauches der Kinder weiß man, dass diese verschluckbaren Spielsubstanzen auch in Mund und Magen der Kinder landen. Dennoch sind die Hersteller nicht dazu verpflichtet, sämtliche Inhaltsstoffe auf den Verpackungen dieser Produkte zu deklarieren und damit die Unbedenklichkeit dieser Stoffe deutlich zu machen“, erklärt Martin Rabanus.

Schließlich gibt es auch sonst keinerlei flüssige, weiche oder pastöse Produkte im Supermarkt zu kaufen, auf denen nicht die Inhaltstoffe deklariert werden müssen. Shampoo, Waschmittel, Pflegeprodukte, Kosmetika etc. weisen allesamt die darin enthaltenen Inhaltstoffe auf.

„Leider existiert bei Spielzeugen diese Deklarationsverpflichtung nicht und die Eltern werden vollkommen im Ungewissen darüber gelassen, welche Inhaltsstoffe sich tatsächlich in diesen Produkten verbergen“, erläutert Rabanus weiter. Wie die Hersteller nun die technischen Anforderungen an diese Produkte umsetzen, damit diese beispielsweise nicht schimmeln, obwohl sie feucht sind, (Fungizide), gut riechen (Aromen), schön bunt sind (Farbstoffe) oder ihre Konsistenz stimmt (Emulgatoren, Bindemittel), bleibe damit laut Rabanus verborgen.
Auch die bereits bestehenden Spielzeugverordnungen 88/378/EWG und 2009/48/EG ignorieren den Umstand, dass diese Substanzen ggf. von Kindern verschluckt und somit auch verstoffwechselt werden und sind damit unzureichend.

Dass dieser Zustand alarmierend ist, zeigt nach Auffassung von Rabanus die Tatsache, dass beim Produkt des Marktführers bereits 2009 von Ökotest Formaldehyd-Abspalter nachgewiesen wurden. Im aktuellen Test aus Oktober 2013 wurde dieser Befund wiederholt. Formaldehyd müsste eigentlich als Gefahrenstoff deklariert und auch mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet werden.

Ein mindestens ebenso eklatanter Sachverhalt ist, dass viele dieser Produkte aus Vermarktungsgründen bewusst als Lebensmittel-Imitat oder zumindest mit einem Lebensmittelbezug vertrieben werden (Popcorn Maschine, Burger Builder, Spaghetti-Fabrik, Eismaschine, Kuchenfabrik etc.).
Dabei besteht in der EU ein klares Verbot sämtlicher Produkte, die durch Form, Farbe oder Geruch Ähnlichkeit mit Lebensmitteln aufweisen. Die Rechtsprechung hat unter Bezugnahme auf dieses Recht bereits mit Schokoladenaroma hergestelltes Duschgel verboten (BayVGH).

Hintergrund:
Der Regierungsdirektor und langjährige Referent der hessischen SPD-Landtagsfraktion Martin Rabanus (42) ist seit der Bundestagswahl 2013 Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Im Bundestag vertritt er den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg.