„Wir müssen die medizinische Versorgung im Rheingau-Taunus-Kreis auch in Zukunft sicherstellen“, betont der Landtagsabgeordnete Marius Weiß mit Blick auf die aktuelle ärztliche Versorgung im Landkreis Rheingau-Taunus, die aus einer Anfrage des Abgeordneten Marius Weiß an die Hessische Landesregierung (Drucksache 19/201) hervorgeht.
Nach dem aktuellen Stand ist die Region Idsteiner-Land hausärztlich unterversorgt. Anders sieht die Versorgung im Rheingau und in der Region um Taunusstein aus. Hier besteht eine Überversorgung, beziehungsweise ein Versorgungsgrad von nahezu 100%. Im Rheingau-Taunus-Kreis insgesamt stehen derzeit zehn Hausarztsitze offen, so die aktuellen Zahlen aus der Beantwortung der Anfrage.
„Wir müssen dafür sorgen, dass keine Lücken der ärztlichen Versorgung im Kreis entstehen“, gibt Weiß zu bedenken. „Die Veränderungen durch den demografischen Wandel sind in dem Bezug auf die medizinische Versorgung, gerade im ländlichen Raum, bereits eine hohe Herausforderung. Wenn wir die Versorgung in Zukunft sichern wollen, dann muss die Landesregierung endlich die regionale und kommunale Verantwortung für die medizinische Versorgung stärken“, sagt Marius Weiß am Montag im Hessischen Landtag.
Die Zahlen zur ärztlichen Versorgung wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung gestellt. „Man komme zu dem Fazit, dass die Versorgung im Rheingau-Taunus-Kreis nicht gefährdet sei. Dieses Fazit ist nicht zufriedenstellend. Die Entwicklung zeigt keine Konstanz auf, sondern eher einen negativen Verlauf. Das hohe Durchschnittsalter der Nervenärzte und Kinder-/Jugendpsychiater sollte eher ein Weckruf sein. Auch die Entwicklung der Augenärzte hat in den letzten drei Jahren einen negativen Verlauf angenommen“, stellt Marius Weiß fest, der sich eine ausführliche Stellungnahme und Interpretation der Landesregierung zu den Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung gewünscht hätte.
Im Zuge des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wird es laut KV Hessen im Rheingau-Taunus-Kreis zum 01.01.2015 zu Veränderungen kommen. Unter anderem wird es eine außerhalb der Sprechzeiten geltende neue kostenlose und bundesweit gültige Rufnummer (116 117) geben. Die Hilfsfrist von 10 Minuten nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz wird im Rheingau-Taunus-Kreis in ca. 90% der Fälle eingehalten. Dies sei im vorgegebenen Rahmen und Engpässe seien dem Hessischen Sozialministerium nicht bekannt.
„Mir ist es wichtig, dass auch in so einem nicht optimal erschlossenen Flächenkreis, wie dem unseren, die Menschen eine bestmöglich hausärztliche, fachärztliche und rettungsdienstliche Versorgung erhalten. Da möchte ich auch weiterhin die Aufmerksamkeit der Landesregierung und aller Verantwortlichen drauf lenken“, so Marius Weiß abschließend.