Gute Nachrichten für alle Berufseinsteiger: In der hitzigen Debatte um den Mindestlohn wurde auch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Praktikantinnen und Praktikanten geschaffen. Durch Initiative der Koalitionsfraktionen ist nun sichergestellt, dass ab dem 1. Januar 2015 auch freiwillige Praktika nach einem Studien- oder Berufsabschluss unter den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro fallen und verbindliche Qualitätsstandards erfüllen müssen. Die Zeiten, in denen Praktikantinnen und Praktikanten als billiger Ersatz für Arbeitskräfte ausgenutzt wurden, sind damit vorbei. Unsere Devise ist: Faire Regeln für faire Praktika, erklärt Martin Rabanus, zuständiger Berichterstatter in der SPD-Bundestagsfraktion.
Lange haben wir gegen die Ausnutzung von Praktikantinnen und Praktikanten gekämpft nun ist es uns endlich gelungen, der Ausbeutung junger und hochqualifizierter Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung oder eines Studiums einen Riegel vorzuschieben. Die Berufseinsteiger werden künftig mit dem tariflichen Mindestlohn bezahlt.
Ein besonders großer Durchbruch in der Debatte um Praktika ist auch durch die Einführung von verbindlichen Qualitätsstandards gelungen, an die sich alle Arbeitgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes halten müssen. Mit den Qualitätsverbesserungen werden die Rechte der Praktikantinnen und Praktikanten eindeutig gestärkt und das Lernziel in den Vordergrund gestellt.
Dies gilt für die nach Ausbildungs- oder Studienordnung verbindlichen ausbildungs- und studienbegleitenden, aber besonders auch für die freiwilligen Praktika. Bei einer Dauer von bis zu drei Monaten werden Praktika nach dem Berufsbildungsgesetz vergütet. Überschreitet die Dauer den Zeitraum von drei Monaten, so ist zukünftig der Mindestlohn zu zahlen. Martin Rabanus erläutert: Wir machen damit klar: Freiwillige Praktika sind keine Arbeitsverhältnisse, sondern dienen der Ausbildung so ist es jetzt auch im Gesetz klargestellt. Damit ist es gelungen, eine gute und vor allem ausgewogene Lösung für alle Beteiligten zu schaffen.
Martin Rabanus weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass er in seinen Büros in Berlin und in Taunusstein Praktikumsplätze anbietet. Interessierte können sich auf der Homepage www.martin-rabanus.de informieren. Für Rückfragen stehen die Ansprechpartner in beiden Büros, Maja Dimitroff (Berlin) und Carsten Sinß (Wahlkreis), ebenfalls gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage einsehbar.
Hintergrund:
Der Regierungsdirektor und langjährige Referent der hessischen SPD-Landtagsfraktion Martin Rabanus (42) ist seit der Bundestagswahl 2013 Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Im Bundestag vertritt er den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg.