Bis zu 400 Flüchtlinge sollen in den Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises bis zum 31.12.2014 untergebracht und betreut werden, so SPD-Fraktionsvorsitzender Georg Mahr. Dies stellt die Kommunen aus menschlicher, logistischer und finanzieller Sicht vor eine Herkulesaufgabe. Lediglich 75% der Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge werden von der Landesregierung übernommen. Den Rest müssen die Kommunen selbst aufbringen, obwohl die Flüchtlingsaufnahme eine originäre Landesaufgabe ist. Dazu sind viele Kommunen, insbesondere die Schutzschirmkommunen, nicht in der Lage.
In einem gemeinsamen Antrag mit Bündnis 90/die Grünen für den Kreistag am 30. September fordert die SPD-Kreistagsfraktion die Landesregierung auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Erstattung der Aufwendungen an die hessischen Kommunen von 75% auf mindestens 90% der tatsächlichen Kosten anzuheben.
Die Mehrkosten für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Rheingau-Taunus-Kreis belaufen sich inzwischen auf ca. 1,6 Mio. Euro, so Mahr, der den Gesamtaufwand für den Kreis mit ca. 4 Millionen beziffert.
Die konsolidierungspfadgebundenen Schutzschirmkommunen sind nicht in der Lage, diesen Mehraufwand zu kompensieren. Die hessische Landesregierung muss ihrer Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen und den zum Teil überforderten Kommunen gerecht werden, so Mahr abschließend.