Die Hessische Landesregierung unterstützt die Forderung des Kreistags des Rheingau-Taunus-Kreises nach einer speziellen gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Betriebsbeschränkungen im Schienenverkehr. Mit dieser Ermächtigung könnte ein Nachtfahrverbot ab 2016 für Güterzüge umsetzbar sein, welches zu einem höheren Lärmschutz der Bevölkerung im Rheintal führen soll. Dies teilte die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten aus dem Rheingau-Taunus, Marius Weiß, mit.
Grundlage der Forderung des Kreistags und der Anfrage von Weiß war ein Gutachten im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung, wonach Betriebsbeschränkungen im Bahnverkehr grundsätzlich mit deutschem und europäischen Eisenbahnrecht vereinbar sind. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage wird nun jedoch klar, dass das Bundesverkehrsministerium von Herr Dobrindt diese Rechtsauffassung des Gutachtens nicht teilt. Der Bundesverkehrsminister arbeite jedoch bereits an einer sicheren Rechtsgrundlage, zitiert der SPD-Abgeordnete Weiß aus der Antwort des Hessischen Verkehrsministers Al-Wazir.
Die Landesregierung appelliere aber an den Bund, schnellstmöglich eine spezielle bundesgesetzliche Ermächtigung für Betriebsbeschränkungen zu schaffen. Damit schließt sich somit den Forderungen des Kreistags an. Ich begrüße die Aussage der Landesregierung, auch im Hinblick auf die strapazierten Nerven der Bewohner des Rheintals, welche unter dem Bahnlärm leiden. Besonders freut mich die klare Aussage der Landesregierung, dass ab 2020 für Güterzüge ein Betriebsverbot zu erteilt werden sollte, die nicht auf die moderne Bremstechnik umgerüstet sind. Ich appelliere an das Bundesverkehrsministerium jetzt eine zügige Rechtsgrundlage zu schaffen und Hessen und der Kreis sollten weiterhin den Druck hoch halten, damit das Ministerium seinen Ankündigen auch nachkommen wird", unterstrich der Landtagsabgeordnete Marius Weiß abschließend.