Gesetzentwurf wird Länder und Kommunen spürbar entlasten

Die SPD Rheingau-Taunus begrüßt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen lokalen, aber auch nationalen Diskussion um die Finanzierung der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen den aktuellen Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung, durch die nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Sicherung des Existenzminimums für Asylbewerber und Flüchtlinge umgesetzt werden, sondern auch die Gelegenheit genutzt wird, Länder und Kommunen in den kommenden Jahren spürbar zu entlasten.

Wie der Vorsitzender der SPD-Rheingau-Taunus, Martin Rabanus, der gleichzeitig Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises und Mitglied des Kreistags des Rheingau-Taunus-Kreises ist, mitteilt, sieht der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/2592) vor, dass durch die Herausnahme von Personen, die aus humanitären und sonstigen Gründen nicht abgeschoben werden können, aus dem Regelungsbereich des AsylbLG, diese nach relativ kurzer Zeit Grundsicherungsleistungen oder ALG-II-Leistungen erhalten und damit dann insbesondere die Unterbringungskosten aus Bundesmitteln getragen werden. Dies wird Länder und Kommunen im Jahr 2015 zumindest um 31 Millionen Euro entlasten und nach Auslaufen der Übergangsvorschriften im Jahr 2016 wird sich der Entlastungsbetrag auf zumindest 43 Millionen jährlich erhöhen. Dieser Entlastungsbetrag wird sich noch erheblich bei steigenden Flüchtlingszahlen erhöhen.

Diese Entlastungen müssen aus Sicht der SPD Rheingau-Taunus zu 100 Prozent der kommunalen Seite zu Gute kommen, wie der Pressesprecher der SPD Rheingau-Taunus, Matthias Hannes, betont. „Der Bundesgesetzgeber setzt durch die Herausnahme von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a + b und 5 AufenthG das richtige entlastende Signal. Nun ist das Land Hessen am Zug diese Entlastungen auch an die kommunale Seite weiter zu geben“.

Zur Information fügen wir den Gesetzentwurf in der Anlage bei.