
Die 25. BAföG-Novelle, die der Deutsche Bundestag am 13. November 2014 in 2./3. Lesung verabschiedet hat, bringt ab dem 1. August 2016 spürbare Verbesserungen für Auszubildende und Studierende.
Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge um 7 Prozent werden 110.000 junge Erwachsene zusätzlich von der Förderung profitieren. Das ist eine konkrete Maßnahme für mehr Chancengleichheit, so der heimisches Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus.
Mit der Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent und einer Anhebung der Wohnkosten- und Sozialpauschalen, steigen gleichzeitig auch die finanziellen Mittel, die den Geförderten monatlich zur Verfügung stehen. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich damit von 670 Euro um 9,7 Prozent auf 735 Euro monatlich.
Auch strukturell nimmt die BAföG-Reform einige wichtige Änderungen vor. Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird endlich geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und bürokratische Hürden insgesamt abgebaut. Das BAföG wird durch die Reform besser an die Studienrealitäten angepasst und insgesamt moderner. Die Online-Antragsstellung, die ab 2016 bundesweit möglich sein soll, erleichtert und beschleunigt die Beantragung der Förderung.
Ab 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten der BAföG-Leistungen allein. Durch die Übernahme des Länderanteils beim BAföG werden die Länder dauerhaft um 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet. Dieses Geld werden die Länder in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren. Damit wird die Bildungsfinanzierung auch im Rheingau-Taunus-Kreis und Limburg nachhaltig gestärkt, erklärt Martin Rabanus.
Das BAföG ist wie kein anderes bildungspolitisches Instrument ein Garant für Chancengleichheit: Die SPD wird sich deswegen auch über die 25. BAföG-Novelle hinaus für eine Weiterentwicklung des BAföG stark machen, erklärt Martin Rabanus.
Hintergrund zum BaföG:
Das BAföG wurde zuletzt vor vier Jahren reformiert. Dabei war eine Reform schon lange dringend notwendig: Nach einer geringfügigen Erhöhung im Jahr 2010 blieben die Sätze über Jahre unverändert obwohl die Mieten vor allem in den größeren Städten kräftig anzogen. Die jüngste Sozialerhebung zeigt, dass Studentinnen und Studenten für Wohnen und Lebenshaltung durchschnittlich 627 Euro im Monat ausgeben müssen. Der derzeitige durchschnittliche Fördersatz in Höhe von 443 Euro reicht daher nicht aus, um anfallende Kosten angemessen zu bestreiten. Weiterhin standen überforderte BAföG-Ämter sowie BAföG-Lücken, sprich Förderungsausfälle zwischen Bachelor- und Master-Studium, auf der Tagesordnung. Dies galt es ebenso zu verbessern.
Hintergrund zu Martin Rabanus, MdB:
Der Regierungsdirektor und langjährige Referent der hessischen SPD-Landtagsfraktion Martin Rabanus (43) ist seit der Bundestagswahl 2013 Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Im Bundestag vertritt er den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg.