Ausschreibende öffentliche Einrichtungen können durch die Reform bei der Auftragsvergabe mehr auf soziale und ökologische Aspekte Rücksicht nehmen als bisher. Martin Rabanus begrüßt die Neuerungen: Das ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltigere und sozialverträglichere Auftragsvergabe. Es fördert die nachhaltige Beschaffung in Deutschland.
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Kommunen. Sie können demnach im Vergabeverfahren entscheiden, ob sie bei der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge, so etwa Müllabfuhr oder Trinkwasserversorgung, Aufträge in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen oder durch eigene Unternehmen erfüllen wollen. Entscheiden sie, die Leistung selbst zu erbringen, sollen sie vom Vergaberecht befreit werden. In diesem Punkt kommt die Bundesregierung den Kommunen entgegen und stärkt deren Rechtssicherheit, bemerkt Martin Rabanus dazu.
Vor dem Hintergrund, dass öffentliche Beschaffungen fast 10 Prozent der Wirtschaftsleistung etwa 300 Milliarden Euro jährlich ausmachen, ist das Engagement des SPD-Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel hervorzuheben. Die Reform soll auch dazu beitragen, Wirtschaftsdelikte und Sozialmissbrauch einzudämmen. Ein neues, bundesweites Register soll unzuverlässige Bieter von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Der Gesetzentwurf soll im Frühjahr 2015 vorgelegt werden.