In einem gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/die Grünen fordern die Kreistagsfraktionen den Kreisausschuss auf, bei öffentlichen Auftragsverfahren auf die Einhaltung der Tariftreue und festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) besonders hinzuweisen.
Darüber hinaus steht es, so SPD-Fraktionsvorsitzender Georg Mahr, den auftragsvergebenden Stellen frei, zusätzlich soziale, ökologische und innovative Kriterien bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.
Mahr sieht mit dem neuen hessischen Gesetz die Möglichkeit, lokale und mittelständische Unternehmen, die in der Regel nach Tarif zahlen und sich im Bereich der beruflichen Erstausbildung engagieren, gegen Billigkonkurrenz zu schützen.
Der §9 des neuen Gesetzes, das am 1. März 2015 in Kraft getreten ist, ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber einen Spielraum in der Ausübung der Kontrolle der Einhaltung der Gesetzesvorgaben. Mahr und sein Kollege, der Landtagsabgeordnete Marius Weiß, begrüßen den Spielraum als Chance für den Rheingau-Taunus-Kreis, das Gesetz effizient und auch zum Vorteil der heimischen Wirtschaft umzusetzen.
Das Gesetz bringt spürbare Verbesserungen für mittelständische Unternehmen. Für sie wird es durch das transparentere Vergabeverfahren einfacher, sich über öffentliche Aufträge zu informieren und Gebote abzugeben, so Mahr abschließend.