Bundesmittel für finanzschwache Kommunen müssen vom Land restlos weitergegeben werden

Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Investitionsinitiative des Bundes, die beabsichtigt, ein Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro einzurichten, um finanzschwache Kommunen zu unterstützen. Hessen soll davon 317 Mio. Euro erhalten.

„Eigentlich ist die finanzielle Ausstattung der Kommunen Sache der Länder. Doch die hessische Landesregierung hat dem Kreis mit dem vom Staatsgerichtshof festgestellten verfassungswidrigen Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 durch die Änderung der Schlüsselzuweisung und die Eingliederung der Grunderwerbsteuer rund 20 Mio. Euro in den letzten Jahren entzogen“, so Fraktionsvorsitzender Georg Mahr.

„Nach der zweiten Modellrechnung zum neuen Kommunalfinanzausgleich wird der Rheingau-Taunus-Kreis rund eine halbe Million Euro weniger im Vergleich zur ersten Modellrechnung vom November 2014 erhalten. Damit bleibt unser Kreis bei den verbleibenden Finanzmitteln am untersten Ende im kommunalen Vergleich. Das Land lässt uns im Regen stehen. Die Kommunen in Hessen müssen immer mehr Aufgaben mit weniger Geld als die Kommunen in allen anderen Ländern bewältigen.“
Umso mehr, so Mahr, sei die Investitionsinitiative der Bundesregierung, die finanzschwachen Kommunen zu unterstützen, zu begrüßen. „Das Geld muss jedoch auch bei den finanzschwachen Kommunen, wie der Rheingau-Taunus-Kreis, auch ankommen“, fordert er. „Die Mangelverwaltung des Landes Hessen darf nicht erneut den Kommunen die ihnen zustehenden Finanzmittel entziehen.“