Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus (SPD) begrüßt, dass es der Bundesregierung gelungen ist, die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser auch über das Jahr 2016 hinaus sicherzustellen. Im Anschluss an das bis Ende 2016 verlängerte Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II (AP II) wird am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern starten. Das neue Bundesprogramm ermöglicht den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit. Sie können ihre Angebote zukünftig noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten und so die Wirkung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen weiter stärken.
Auch in unserer Region leisten die Mehrgenerationenhäuser in Oestrich-Winkel und Eltville wichtige und vorbildliche Arbeit, so Martin Rabanus. Im Zusammenspiel der Generationen steckt für die Gesellschaft und den Einzelnen ein enormes Potential. In unseren Mehrgenerationenhäusern können sich Menschen jeden Alters begegnen und von den Kompetenzen des jeweils anderen profitieren. Dadurch wird das Verständnis füreinander gefördert, Familien werden entlastet, Zusammenhalt und Solidarität gestärkt. Ich freue mich daher sehr, dass es uns in Zusammenarbeit mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gelungen ist, diese wichtige und für uns alle profitable Arbeit auch weiterhin auf eine solide Finanzierungsbasis zu stellen.
Auch die örtlichen Vorsitzenden der SPD, Carsten Sinß (Oestrich-Winkel) und Andreas Panz (Eltville), die die Arbeit der örtlichen Mehrgenerationenhäuser stets unterstützt haben, begrüßen die Finanzierungszusage als wichtige Planungssicherheit und Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser vor Ort.
Hintergrund zum Bundesprogramm:
Statt vier (wie im AP II) wird es zukünftig noch zwei inhaltliche Schwerpunkte geben, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten können: Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ). Zusätzlich werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung des freiwilligen Engagements und Sozialraumorientierung. Neben der bereits im AP II erforderlichen Kofinanzierungszusage soll zukünftig ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erreicht werden. Dieser Beschluss soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie konzeptionelle Überlegungen beinhalten, wie das Mehrgenerationenhaus in die Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels eingezogen werden kann. Unverändert bleibt im neuen Programm die Gesamtfördersummen von jährlich 40.000 Euro, welche sich bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.00 Euro und dem Kofinanzierungsanteil von 10.000 Euro zusammensetzt. Das neue Programm wird den Mehrgenerationenhäusern jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten ermöglichen bisher durften maximal 20.000 Euro für Personalkosen eingesetzt werden. Der Bund selbst wird weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie und der Start des Interessenbekundungsverfahrens sind für April 2016 geplant.
Hintergrund zu Martin Rabanus:
Der Regierungsdirektor und langjährige Referent der hessischen SPD-Landtagsfraktion Martin Rabanus (43) vertritt seit der Bundestagswahl 2013 den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg im Deutschen Bundestag. Dort ist er Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Darüber hinaus wurde er in den erweiterten Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion gewählt und gehört den Parlamentsgruppen Schienenverkehr, Bahnlärm sowie der AG Kommunalpolitik an.