Heute hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in Berlin vorgestellt, wie der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus (SPD) mitteilt. Für den Rheingau ergeben sich dabei Licht und Schatten.
Die Teilortsumgehung Auf der Lach in Rüdesheim wurde in den vordringlichen Bedarf eingestuft.
Martin Rabanus: Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in Rüdesheim. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.
Mit der guten Bewertung im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Mit der Aufnahme eines Projekts in den neuen BVWP 2030 ist aber auch noch keine automatische Finanzierungszusage oder ein umgehender Baubeginn verbunden. Die im BVWP enthaltenen Maßnahmen werden entlang ihrer Priorität, ihres Verfahrensstandes bei der Planung und anhand weiterer Faktoren zunächst in Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) aufgenommen. Erst in den jährlichen Haushaltsberatungen werden nach Erlangung der planerischen Baureife (Planfeststellungsbeschluss) die Finanzierung und damit die Baufreigabe erteilt. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wenn es uns gelingt, zügig Baurecht herzustellen und die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Baubeginn in greifbare Nähe, so Martin Rabanus. Hier sind nun auch die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen und die örtlichen Landtagsabgeordneten gefragt. Die Landesregierung muss die Maßnahme nämlich für den Investitionsrahmenplan anmelden.
Weniger erfreulich ist hingegen, dass die Umgehung Eltville-Martinsthal bis Schlangenbad-Wambach erneut nur als weiterer Bedarf eingestuft wurde. Martin Rabanus: Dies ist keine gute Nachricht. Sie bedeutet, dass das Projekt vor 2030 nicht geplant und gebaut werden kann. Wir müssen in der Region weitere starke Argumente sammeln und die Bedeutung des Projekts deutlich machen.
Eine Einstufung in die Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB
Neben den geplanten Straßenvorhaben beinhaltet der Bundesverkehrswegeplan auch bauliche Maßnahmen für die Schiene und das Wasser.
Für den Korridor Mittelrhein ist im vordinglichen Bedarf eine 1-gleisige Verbindungsspange zwischen Wiesbadener und Frankfurter Ast der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main enthalten. Dies kann nach Ansicht von Martin Rabanus aber kein Ersatz für eine echte Alternativtrasse sein, für die sich weiter eingesetzt werden muss. Nicht überraschend befindet sich der von meinem CDU-Bundestagskollegen ins Feld geworfene Westerwald-Taunus-Tunnel nicht im vordringlichen oder weiteren Bedarf. Scheinbar muss sich mein Bundestagskollege bei dem Kosten-Nutzen-Verhältnis doch ein wenig ver- und insgesamt überschätzt haben, so Martin Rabanus.
Am Mittelrhein sind zudem Abladeoptimierungen der Fahrrinnen im vordringlichen Bedarf geplant.
Mit dem ersten Arbeitsentwurf der aktuell vorliegt ist die finale Entscheidung aber noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren, das ab dem 21.03.2016 beginnt, teilzunehmen. Das gilt selbst für Maßnahmen im vordringlichen Bedarf, denn jede Chance, den Kosten-Nutzen-Wert weiter zu verbessern, müssen wir nutzen!, so Martin Rabanus.
Auch ich werde mich in Berlin weiter für den Rheingau stark machen und mich im kommenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Priorisierung der Projekte aus dem Rheingau noch einmal genau geprüft werden., so Martin Rabanus abschließend.
Hintergrund BVWP:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung in VB/VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB