Gute Nachrichten für den Untertaunus

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in Berlin vorgestellt, wie der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus (SPD) mitteilt. Für den Untertaunus ergeben sich dabei gute Nachrichten.

Denn sowohl die Ortsumgehung Waldems-Esch wie auch die Ortsumgehung Idstein-Eschenhahn sind im vordringlichen Bedarf.

Martin Rabanus: „Die hohe Priorisierung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur im Untertaunus. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“

„Mit der guten Bewertung im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Mit der Aufnahme der Projekte in den neuen BVWP 2030 ist aber auch noch keine automatische Finanzierungszusage oder ein umgehender Baubeginn verbunden. Die im BVWP enthaltenen Maßnahmen werden entlang ihrer Priorität, ihres Verfahrensstandes bei der Planung und anhand weiterer Faktoren zunächst in Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) aufgenommen. Erst in den jährlichen Haushaltsberatungen werden nach Erlangung der planerischen Baureife (Planfeststellungsbeschluss) die Finanzierung und damit die Baufreigabe erteilt. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wenn es uns gelingt, zügig Baurecht herzustellen und die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Baubeginn in greifbare Nähe“, so Martin Rabanus. Hier sind nun auch die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen und die örtlichen Landtagsabgeordneten gefragt. Die Landesregierung muss die Maßnahme nämlich für den Investitionsrahmenplan anmelden.

Weniger erfreulich ist hingegen, dass die Verlegung der B 275 bei Bad Schwalbach erneut nur als „weiterer Bedarf“ eingestuft wurde. Martin Rabanus: „Die Einstufung als weiterer Bedarf im ersten Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplans ist keine gute Nachricht. Sie bedeutet, dass das Projekt vor 2030 nicht geplant und gebaut werden kann. Wir müssen in der Region weitere starke Argumente sammeln und die Bedeutung des Projekts deutlich machen.“

Eine Einstufung in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB

  • )“ hätte zumindest die Möglichkeit bedeutet, dass das Projekt bis 2030 geplant werden kann. Die Zukunft von Projekten im „weiteren Bedarf“ ist hingegen eher offen. „Ein Aufstieg in den Vordringlichen Bedarf und damit auch eine Realisierung in den kommenden fünfzehn Jahren wäre natürlich noch besser.“, so Martin Rabanus.

    „Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung aber noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren, das ab dem 21.03.2016 beginnt, teilzunehmen. Das gilt selbst für Maßnahmen im vordringlichen Bedarf, denn jede Chance, den Kosten-Nutzen-Wert weiter zu verbessern, müssen wir nutzen!“, so Martin Rabanus.

    Auch ich werde mich in Berlin weiter für den Rheingau stark machen und mich im kommenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Priorisierung der Projekte aus dem Rheingau noch einmal genau geprüft werden.“, so Martin Rabanus abschließend.

    Hintergrund BVWP:

    Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

    Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

    Die Priorisierung in VB/VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB

  • /WB (weiterer Bedarf mit weiterem Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau.).