Kooperationsverbot für Schulen aufgebrochen

„Eine gute Bildungspolitik ist entscheidend für die Zukunft unserer Gesellschaft. Aber gute Bildung kostet auch Geld. Dass man den Fehler der Föderalismus-Reform nun korrigiert, ist sinnvoll. Denn Föderalismus hin oder her – kaputte Schulen nutzen weder den Schülerinnen und Schülern, noch den Ländern und Kommunen.“ so Tanja Pfenning, Bildungspolitikerin im Rheingau-Taunus-Kreis.

Die Koalition hat sich mit den Ländern auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, die es nun möglich macht in den Bildungsbereich zu investieren. Damit kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für Bildungsausgaben gewähren, ohne dass die Bildungshoheit der Länder beeinträchtigt wird.
Eine erste Rate von 3,5 Mrd. Euro für das Schulsanierungsprogramm wurde bereits beschlossen.

Auf Grund des Kooperationsverbots waren die Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Bund und Länder im Bildungssystem bisher gezielt beschnitten. Der Bund durfte die Länder nicht dauerhaft finanziell im Bildungsbereich unterstützen. Gerade in der Bildungsinfrastruktur sind jedoch dringend zusätzliche Investitionen notwendig, z. B. zur Modernisierung, Digitale Ausstattung, Sanierung, Ganztagsschulausbau usw.

Länder und Kommunen sind jedoch immer weniger in der Lage, dies allein stemmen zu können. Um die Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Schulen aufrecht zu erhalten, war die Korrektur der Reform und ein Aufbrechen des Kooperationsverbotes dringend notwendig.
Damit haben Schulen nun verlässliche Perspektiven und mehr Planungssicherheit.